Sport- und Freizeitlärm
Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm von Sportanlagen ist in einer Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung; 18. BImSchV vom 18.07.1991). Sie
enthält in Analogie zur TA Lärm Immissionsrichtwerte, die in der Nachbarschaft einzuhalten sind. Für Freizeitanlagen existieren in den Ländern (teilweise als Entwurf) entsprechende Richtlinien. Bei der Erfüllung der
Normative werden wir im Auftrage von Kommunen, Investoren oder Beschwerdeführern in den folgenden Bereichen tätig:
Prognosen - Neubau und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und von - Schießplätzen (hier nach TA Lärm)
Messungen - Messungen und Beurteilung der Einhaltung von Normativen - Ableitung von Sanierungskonzepten
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