Lärm am Arbeitsplatz
Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz kann bei langjähriger Einwirkung zu berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit führen. Trotz rückläufiger Tendenz hat die
Lärmschwerhörigkeit einen erheblichen Anteil an der Gesamtzahl der Berufskrankeitsfälle.
Durch die:
- Ermittlung der orts- oder personenbezogenen Beurteilungspegel an Arbeitsplätzen für Lärm nach UVV Lärm und DIN 45645-2 und die zugehörige
- Quellenanalyse in Zusammenhang mit der
- Ausarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen
helfen wir nicht nur den betroffenen Arbeitnehmern, sondern auch den beauftragenden Arbeitgebern, da die Vesicherungsbeiträge der Berufsgenossenschaft auch von der konkreten Gefahr des Entstehens von
Berufserkrankungen an den betroffenen Arbeitsplätzen abhängen.
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